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Verweis von der Schule?

Der Verbleib eines Schülers/einer Schülerin ist jeder organisatorischen Veränderung (Klassenwechsel, Suspendierung, Schulwechsel, …) vorzuziehen. Jeder Ausschluss aus einem sozialen Kontext ist für Kinder/Jugendliche schwierig und kann lebensgeschichtlich problematisch sein. Der Verbleib in der Klasse hat demnach Vorrang, braucht aber gemeinsame Anstrengung aller Beteiligten unter Zuziehung unterstützender Experten/expertinnen.
Mitunter kann es auch notwendig sein, dass Schüler/innen aus ihren Klassen oder Schulen (die entsprechenden Gesetze müssen selbstverständlich eingehalten werden - siehe den entsprechenden Eintrag) z. B. an die Kinder und Jugendpsychiatrie und -psychiotherapie in Hinterbrühl, Tulln oder Mauer kommen, damit dort eine entsprechende Abklärung der Situation durchgeführt wird.

Bei allen Maßnahmen steht das Kindeswohl an oberster Stelle.

Die rechtlichen Aspekte dieser Anfrage sind über die Direktion/auf dem Dienstweg aufgrund der geltenden Gesetze zu regeln.

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4. September 2009 | Unterricht