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Umgang mit verhaltensauffälligen Kindern

Bei vielen Fragen und Anliegen wird deutlich, wie notwendig das bewusste Handeln von Lehrern/Lehrerinnen ist. Was immer man auch mit verhaltensauffälligen Kindern tut (das Einhalten der entsprechenden gesetzlichen Regelungen wird als selbstverständlich vorausgesetzt), muss geprägt sein vom Respekt und der Wertschätzung, die man diesem wie jedem anderen Kind entgegenbringt. Diese ganz grundsätzliche Einstellung spiegelt sich im gesamten Kontakt mit Menschen wider.

In besonderer Weise ist es notwendig, die klaren Strukturen deutlich zu machen, Regelungen für die gemeinsame Zeit zu treffen und diese einzuhalten und gleichzeitig Ziele zu finden, die für das Kind möglich und schaffbar sind (nicht zu leicht und nicht zu schwer), in denen sich das Kind wiederfindet und erfolgreich sein kann; und dieser Erfolg muss wahrgenommen und belohnt werden.

Es braucht aber auch die bewusste Beobachtung der Schüler und Schülerinnen und mitunter (in diesem Fall zum Bereich Verhaltensauffälligkeiten) die Notwendigkeit, sich mit der Besonderheit eines bestimmten Kindes auseinander zusetzen. Denn gerade die Verhaltensauffälligkeiten zeigen, dass das Krankheits- und Störungsbilder gibt,die mehr brauchen als pädagogische Intervention. Die Aufmerksamkeit und Reflexion von Lehrern und Lehrerinnen und das Erkennen einer möglicherweise pathologischen Verhaltensform braucht darüber hinaus aber auch das Gespräch mit Kollegen und Kolleginnen über die eigene Beobachtung und in weiterer Folge die notwendigen Schritte mit Einbeziehung und Information der Eltern bzw. den wichtigen schulinternen Abläufen (Information des Direktors/Direktorin, Anforderung des Beratungslehrers/der Beratungslehrerin).

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19. Oktober 2009 | Unterricht