Es ist kein Grund ersichtlich, warum der Türkischlehrer/die Türkischlehrerin nicht als Dolmetsch zur Verfügung stehen sollte. Die einzige Einschränkung besteht, wenn Beteiligte mit dem Kollegen/der Kollegin Konflikte oder andere Schwierigkeiten haben. Eine weitere Einschränkung könnte durch einen ethnischen Konflikt (z.B. türkisch/kurdisch) zu berücksichtigen sein.
Für den Türkischlehrer/die Türkischlehrerin sprechen die Sprachkenntnisse, das Wissen um kulturelle Eigenarten und das Beschäftigungsverhältnis mit dem Land NÖ, das auch „offizielle Verpflichtungen“ überträgt und die Kollegenschaft zur jeweiligen Schule.
Wichtig ist es, den Türkischlehrer/die Türkischlehrerin auf die Verschwiegenheitsverpflichtung als Lehrer/Lehrerin hinzuweisen.