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Einzelbesetzung im Unterricht

Diese Frage ist von dienstrechtlicher Relevanz und bedarf daher einer Klärung mit dem zuständigen Direktor/der zuständigen Direktorin bzw. dem Bezirksschulinspektor/der Bezirksschulinspektorin und in weiterer Folge mit dem Landesschulrat für Niederösterreich.

Es gibt ganz sicher Klassensituationen, die es unbedingt erfordern, dass zwei Lehrer/innen den Unterricht gemeinsam führen. Gleichzeitig ist allen klar, dass eine durchgehende Doppelbesetzung an finanzielle Grenzen stößt, weshalb diese Frage pädagogisch und wirtschaftlich betrachtet werden muss. Eine Beurteilung der Situation muss durch Direktion, Bezirksschulinspektor/in und Landesschulrat für NÖ erfolgen.
Dienstrechtliche Fragen können von "HeLv" - Helpdesk für Lehrer/innen verhaltensauffälliger Schüler/innen nicht bearbeitet werden.

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5. September 2009 | Unterricht