Hillenbrand bezieht sich in seinem Buch u.a. auf Redl/Wineman, die 17 Interventionsformen beschreiben, die dazu beitragen sollen, reflektiert zu handeln und nicht spontan und emotional zu reagieren:
„1. bewusstes Ignorieren
2. Eingriff durch Signale: Lehrer oder Erzieher als externes Ego
3. Kontrolle durch körperliche Nähe und Berührung
4. Engagement in einer „Interessensgemeinschaft“
5. Affektive Zuwendung
6. Spannungsentschärfung durch Humor
7. Hilfestellung zur Überwindung von Hindernissen („Hürden-Hilfe“)
8. Deutung als Eingriff
9. Umgruppierung (Ausschluss aus der Institution, Klassenwechsel, Arrangements innerhalb einer Gruppe)
10. Umstrukturierung (Planung verändern): Sie ist dann vorzunehmen, wenn ein gut geplantes, an den Bedürfnissen der Kinder orientiertes Programm plötzlich außer Kontrolle gerät.
11. direkter Appell: der direkte Appell ist nur dann möglich, wenn im Kind eine Art Kontrollinstanz besteht. Dass Ich und das Über-Ich des Kindes müssen bereits erstarkt sein.
12. Einschränkung der räumlichen Bewegungsfreiheit und der Verfügbarkeit von Gegenständen: diese Methode teilt sich auf in zwei Ebenen:
a) Ebene des Vermeidens: Beispielsweise darf kein Geld herumliegen, wenn damit spielende Kinder in Versuchung geführt werden könnten.
b) räumlich-dingliche Begrenzung: einem Kind werden beispielsweise Werkzeuge oder Räumlichkeiten bei missbräuchlicher Benutzung verwehrt.
13. antisepitischer Hinauswurf oder situativen Entfernung: das Kind wird emotionslos aus der Gruppe und/oder dem Raum entfernt.
14. physisches Eingreifen: das physische Eingreifen ist dann notwendig, wenn dem Kind durch Übererregtheit alle Kommunikationskanäle zu seinem Ich blockiert werden. Es verhält sich hemmungslos und destruktiv, und das an den Tag gelegte Verhalten kann im Interesse des Kindes und der Gruppe nicht geduldet werden. Das physische Eingreifen hat keinerlei strafende Funktion.
15. Erlaubnis und autoritatives Verbot: das Erlauben teilt sich auf in drei Kategorien:
a) erlauben zum Einleiten einer gewünschten Verhaltensweise;
b) erlauben zu Unterbinden einer Verhaltensweise;
c) erlauben als Kontrolltechnik, um einen unerwünschten Verhalten den „negativistischen Anstrich“ zu nehmen.
16. Versprechen und Belohnung: ein Vertrag mit Erwartungen und Konsequenzen kann geschlossen werden.
17. Bestrafungen und Drohungen: Sie setzen komplexe und intakte kognitiven Strukturen und ein Kontrollsystem voraus, über das Kinder mit schweren Störungen häufig nicht verfügen. Dann führen die Maßnahmen zu unerwünschten, sehr negativen Folgen. Sie dürfen nur dann angewendet werden, wenn die Ich-Funktionen des Kindes wiederhergestellt und stabilisiert sind, sonst sind sie kontraindiziert.“ (Hillenbrand, W.: Einführung in die Verhaltensgestörtenpädagogik. Reinhardt UTB 2006, S. 80f)
Selbstverständlich sind nicht alle Punkte Redls/Winemans in der heutigen Schulsituation umsetzbar bzw. entsprechen auch manche Interventionsformen nicht heutigen Gesetzen, doch stellen sie einen sehr guten Anhaltspunkt für pädagogisches Handeln dar. Die explizit angeführte Intention Redls/Winemans war es, ein Modell anzubieten, das bewusstes Agieren emotionalem Reagieren gegenüberstellt.
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