Die Suspendierung von Schüler/innen ist eine Maßnahme, die am Ende eines ganzen Bündels von Schritten stehen kann, die zuvor unternommen wurden. Zunächst ist die Suspendierung (zeitliche Begrenzung des Ausschlusses und Rückkehr in die Schule) vom Ausschluss (kein weiterer Besuch dieser Schule) abzugrenzen. Ganz sicher darf es nicht sein, dass zur Suspendierung einer Schülerin/eines Schülers gegriffen wird, einfach um Grenzen deutlich zu machen; dazu gibt es andere Mittel, die Grenzen aufzeigen, Klärung in einen Prozess einbringen, bei dem das Überschreiten von Regeln, Zuständigkeiten, möglicherweise hierarchische Strukturen nach einem Innehalten und verbindlichen Vereinbarungen verlangt. Die Suspendierung einer Schülerin/eines Schülers (§ 49 Abs.3 SchUG) bedeutet, dass das betroffene Kind/die/der betroffene Jugendliche über einen Zeitraum von max. 4 Wochen aufgrund eines Verhaltens, dass die direkte und andauernde Gefährdung von Personen innerhalb der Schule bedeutet (Gefahr im Verzug), vom Besuch der Schule ausgeschlossen wird.
Die mitunter gestellte Frage, "Sollte man die Suspendierung von Schülerinnen/Schülern nicht erleichtern und ausweiten?" mag aufgrund von Überlastungen und Störungen manchmal menschlich verständlich erscheinen, doch muss aus Sicht des Autors überlegt werden, was diese Maßnahme tatsächlich bedeutet:
Zunächst einmal ist zu sehen, dass Suspendierung absolute und drastische Beziehungsunterbrechung darstellt! Verhaltensauffälligkeiten jedoch sehr häufig als "falsch artikulierte" Rufe um Beziehung und inadäquate Schreie um Hilfe, extremes Hindeuten auf eine tw. außerordentlich belastende Situation im außerschulischen Umfeld sind. Hält man sich nun vor Augen, dass Lehrer/innen häufig die stabilsten Bezugspersonen von Kindern/Jugendlichen sind (sie sind jeden Tag der Schulwoche da, sie bemühen sich um jedes Kind/jede/jeden Jugendlichen nach bestem Wissen und Gewissen, zeigen, dass jede Schülerin/jeder Schüler ihr/ihm wichtig ist), die darüber hinaus nicht bedrohlich und nicht gewalttätig sind, ganz im Gegenteil: sie sind bemüht, positiv zu stützen, zu fördern, haben ein positives Menschen- und Zukunftsbild! Betrachtet man die zugegeben manchmal schwierige Beziehung von Lehrer/in und Schüler/in so, kann die Beziehungsunterbrechung, die eine Suspendierung darstellt, zu einer deutlichen Verfestigung auffälligen/gestörten Verhaltens führen.
Darüber hinaus ist die Dauer einer Suspendierung für ein Kind/eine/einen Jugendlichen mit bis zu 4 Wochen u.U. so lang, dass sie nicht als Beziehungsunterbrechung, sondern als Beziehungsabbruch wahrgenommen wird. Die Lehrerin/Der Lehrer, die/der als Anker in einem sicheren Lebensumfeld sein kann, geht nun auch verloren, verstößt.
Hält man sich wiederum eine Schülerin/einen Schüler vor Augen, die/der sich in einer Lebenssituation befindet, die sie/ihn emotional und sozial bedroht, sie/er physischer/psychischer Gewalt ausgesetzt ist, so kann der Abbruch eines Beziehungsstrohhalms zu dem, was man als "normales und geordnetes Leben" bezeichnen kann (= regelmäßiger Besuch der Schule, geordnetes Schulleben, auch wenn es schwierig ist) zu einer massiven Enttäuschung und Verstärkung von Rückzugstendenzen sein. Wie bereits an anderer Stelle von HeLv vermerkt, kann die Suspendierung von Schülerinnen/Schülern ein "Quasiaufruf" zur Schulabsenz sein, die der Schule zunehmend Probleme bereitet.
Die Suspendierung wird von der Mehrheit des Kollegiums einer Schule ausgesprochen, am Ende des Ermittlungsverfahrens entscheidet der BSR > d.h. für das betroffene Kind/die/den betroffenen Schüler/in, dass ein System, "die Schule" verwiesen hat. Mehr als die Häfte der Lehrer/innen ihrer/seiner Schule haben sich gegen den weiteren Schulbesuch ausgesprochen, auch wenn dies begrenzt ist.
Nicht der Ausschluss, sondern vielmehr das Bemühen um Kinder und Jugendliche, die sich in schwierigen Lebensumständen befinden, muss das Anliegen unserer Gesellschaft und damit auch der Schule sein. Vielleicht passt an dieser Stelle das in Finnland klar ausgesprochene Prinzip "Wir sind so wenige, also müssen wir darauf achten, dass wir niemanden verlieren!" als ein einzuwerfender Grundsatz?
Selbstverständlich ist darauf zu achten, dass in der Schule wie auch im übrigen Gesellschaftsleben Regeln beachtet werden, Übertretungen eine zuvor vereinbarte Konsequenz nach sich ziehen. Der Ausschluss/Die Suspendierung, also das Signal "Du bist nicht mehr ein Teil von uns!" darf aber nicht ein Mittel unter vielen sein, sondern erst der ultimative Schlusspunkt intensiver Bemühungen um das Kind/den Jugendlichen.
In besonderer Weise muss aber die Eskalationskette, die dazu führt, dass eine Suspendierung/ein Ausschluss erwogen wird, Aufruf zur Hilfe und Unterstützung der Kollegin/des Kollegen sein, die/der mit dieser/diesem auffälligen Kind/Jugendlichen arbeitet. Vielleicht gelingt es gemeinsam, Maßnahmen zu entwickeln, die der Lehrerin/dem Lehrer, den Mitschülerinnen/Mitschülern, dem Kind/der/dem Jugendlichen und damit dem gesamten System helfen.
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