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Legasthenie! Welche grundsätzlichen schulrechtlichen Dinge habe ich zu beachten?

HeLv ist nicht berechtigt direkte schulrechtliche Auskünfte zu erteilen. Es ist jedoch möglich auf die Unterlagen der Schulpsychologie/Bildungsberatung und des LSR f. NÖ zu verweisen:

  • Durchführung von Kursen für Schüler/innen mit Lese-Rechtschreib- Rechen- Schwäche – LRRS
  • Leistungsbeurteilung bei Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) bzw.
    Legasthenie (LSR f.NÖ Zl. I-1117/5-2001 vom 13.6.2001).
  • Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung (eine
    Zusammenstellung der NÖ Schulpsychologie).
  • Materialien zu Diagnostik und Förderung

http://schulpsychologie.lsr-noe.gv.at/downloads/legasthenieerlass.pdf

Es ist darauf hinzuweisen, dass Legasthenie keine Verhaltensauffälligkeit ist, dass jedoch nicht-erkannte-Lese-Rechtschreibschwächen sich durch die andauernde Überforderung und die Misserfolge zu einer solchen ausweiten können. Die Bedeutung der Einrichtung entsprechender Kurse, der Kooperation mit fördernden Institutionen und der Zusammenarbeit mit den Eltern ist besonders hervorzuheben.

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29. November 2011 | Erscheinungsformen der Verhaltensauffälligkeit | Erziehungsberechtigte/Institutionen | Unterricht