HeLv ist nicht berechtigt direkte schulrechtliche Auskünfte zu erteilen. Es ist jedoch möglich auf die Unterlagen der Schulpsychologie/Bildungsberatung und des LSR f. NÖ zu verweisen:
http://schulpsychologie.lsr-noe.gv.at/downloads/legasthenieerlass.pdf
Es ist darauf hinzuweisen, dass Legasthenie keine Verhaltensauffälligkeit ist, dass jedoch nicht-erkannte-Lese-Rechtschreibschwächen sich durch die andauernde Überforderung und die Misserfolge zu einer solchen ausweiten können. Die Bedeutung der Einrichtung entsprechender Kurse, der Kooperation mit fördernden Institutionen und der Zusammenarbeit mit den Eltern ist besonders hervorzuheben.
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