Springe direkt zu :

Menü schließen

Brotkrümelnavigation:

Hauptinhalt:

Lehrer/in als Psychotherapeut/in

Die Grenzen zwischen den Aufgaben der wissensvermittelnden Lehrkraft und dem Lebens- und Sozialberater/innen und Psychotherapeuten/ Psychotherapeutinnen sind klar geregelt. Die Aufgaben des Lehrers/der Lehrerin sind im Landeslehrerdienstrechtsgesetz klar geregelt.
Es gibt sicherlich Situationen, in denen Lehrer und Lehrerinnen vor allem als „Menschen mit Lebens- und Wissenserfahrung“ gefordert sind. Dies ist nicht mit den Aufgaben des Lebens- und Sozialberaters/Psychotherapeuten der Lebens- und Sozialberaterin/psychotherapeutin zu verwechseln. Sollten Defizite oder Störungen bei Schülern und Schülerinnen so offensichtlich sein, dass die Aufgaben von Pädagogen/Pädagoginnen überschritten werden, so ist der Kontakt zu den Erziehungsberechtigten unbedingt aufzunehmen, Direktion und gegebenenfalls Beratungslehrer/in zu informieren.

© Germany

5. September 2009 | Unterricht