Wenn festgestellt wird, dass das Kind, das durch sein „Sosein“ nicht kann, ist es notwendig, Lernschritte zu entwickeln, die den momentanen Möglichkeiten des Kindes entsprechen.
Sollte das "So-Sein" des Kindes allerdings auf manifesten psychischen Belastungen und Störungen beruhen, ist unbedingt über die Direktion der/die Beratungslehrer/in anzufordern, das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten zu suchen, um eine entsprechende Abklärung durchzuführen. Durch schriftliche Aufzeichnungen und Beobachtungen kann die diagnostische Abklärung wichtige Hinweise erhalten.
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