Da diese Frage immer wieder an HeLv gestellt wird (Zusammenhang zumeist ADHS > Ritalin), Helv aber keine Rechtsauskünfte erteilen darf, wird versucht, über eine entsprechende Recherche im Internet diesbezüglich Klärung zu geben. Es sind die jeweils gültigen Landeserlässe zu beachten!
Seitens des LSR f. NÖ gibt es einen entsprechenden Erlass (Medikamentenerlass Präs.-550/29-2003), der diese Frage eindeutig beschreibt: http://www.eduhi.at/dl/Erlass_Medikamentenverabreichung.pdf
Auch der Stadtschulrat für Wien hat ein entsprechendes Dokument verfasst: http://daten.schule.at/dl/Medikamentenerlass_06_114301335977848.pdf
Der Zentralausschuss APS in Wien verweist auf folgendes Dokument: http://www.za-aps-wien.at/uploads/file/pdf/vereinbarungen/Medikamente_042006.pdf
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