Wie findet ein sehbehinderter Mensch den Weg zum Infoschalter? Wie erfährt jemand, der gehörlos ist, von einem Brand im Gebäude? Wie kommt eine Rollstuhlfahrerin vom Haupteingang ins Dachgeschoss? Menschen mit Behinderung stoßen im Alltag oft auf bauliche Hindernisse.
Das Behindertengleichstellungsgesetz aus dem Jahr 2006 soll Menschen mit Behinderung vor Diskriminierung schützen. Das bedeutet auch, dass sie barrierefrei, also ohne fremde Hilfe, in Geschäfte oder Restaurants gelangen können.
Am 31.12.2015 endet dafür die zehnjährige Übergangsfrist. Dann müssen Güter und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen barrierefrei angeboten werden. Darunter fallen beispielsweise tägliche Einkäufe, Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Kino- und Theaterbesuche oder Essen in Restaurants. Alle Geschäftslokale sind so zu gestalten, dass sie für alle Menschen ohne fremde Hilfe nutzbar sind. Kommt es zu einer Diskriminierung gibt es zunächst ein Schlichtungsverfahren, scheitert das, besteht die Möglichkeit, auf Schadenersatz zu klagen.
Doch Wunsch und Realität klaffen auseinander. Während sich Vertreter der Wirtschaft vor hohen Investitionen fürchten, geht Behindertenvertretern das Gesetz längst nicht weit genug. Sie fordern, dass alle Barrieren beseitigt werden müssen. Christoph Dirnbacher und Sandra Knopp haben bei Bauexperten, Behindertenvertretern und Unternehmern nachgefragt, wie barrierefrei Österreich derzeit ist.