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Stalking?

Bei Stalking handelt es sich in keiner Weise um eine Blödelei oder ein Kavaliersdelikt. Seit 2006 ist in Österreich das "Anti-Stalking-Gesetz" in Kraft und schützt damit Betroffene. 

Grundsätzlich wird geraten:

Der Stalkerin/Dem Stalker 1x(!!!!!) deutlich und klar vermitteln, dass man keine Kontaktaufnahme wünsche und sich derartige Belästigungen verbitte.
Danach soll man auf Belästigungen nicht mehr reagieren, Anrufe, SMS, E-Mails jedoch aufbewahren, da sie ggf. als Beweismittel dienen können.

Es wird beschrieben, dass viele Stalkingopfer der Stalkerin/dem Stalker gegenüber ein schlechtes Gewissen haben, sich daher auch nicht klar abgrenzen können.

www.stalking.at
www.stalking-forum.de/ - auch Informationen zur Rechtslage in Österreich

Leider ist es so, dass sich Stalker mitunter nicht abschütteln lassen. In diesem Fall hilft mitunter nur eine Klage. Zu prüfen ist, ob es sich um eine Verquickung mit dienstlichen Fragestellungen handelt oder nicht. Es sind in diesem Fall unbedingt mit der Rechtsabteilung des LSR Kontakt aufzunehmen, zuvor die vorgeordneten Dienststellen zu informieren und in Kenntnis zu setzen.

Folgende Beratungseinrichtungen werden im Netz angegeben:

Kriminalpolizeilicher Beratungsdienst Telefon: 0800/216 346

Opfernotruf des Justizministeriums Telefon: 0800/112 112

Einen Überblick über Interventionsstellen in ganz Österreich bietet die Ärztekammer: www.aerztekammer.at/service/Opferschutzeinrichtungen.doc

Klare Informationen bietet die deutsche !! Seite (Achtung die deutsche Rechtslage unterscheidet sich von der österreichischen!!!) http://www.123recht.net/article.asp?a=12501&ccheck=1

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6. November 2010 | Erscheinungsformen der Verhaltensauffälligkeit