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Verdacht auf sexuellen Missbrauch!! Was kann ich tun?

Es gibt z. B. vom Kinderschutzzentrum "die Möwe" einen Leitfaden, der hier in gekürzter Form wiedergegeben werden soll

Ruhe bewahren, überhastetes Eingreifen schadet nur!
Dem Opfer glauben! - Jemand, der sich in einer Notsituation befindet braucht jemanden, der ihm glaubt. Die Situation ist schwer genug.
Vorsicht bei "Warum"-Fragen! Sie werden häufig als Schuldzuweisungen empfunden.
Die Bindung des Opfers an den Täter/die Täerin akzeptieren. Die häufige Nähe zum Täter/zur Täterin beinhält immer auch positive Nähe.
Mit dem Kind in Kontakt bleiben. Bleiben Sie als Gesprächspartnerin präsent, ohne sich aufzudrängen.
Machen Sie Notizen und Aufzeichnungen! Schreiben Sie nach den Gesprächen mit dem Kind auf, was Ihnen anvertraut wurde. Diese Notizen können nachträglich sehr bedeutsam sein.
Informieren Sie das Kind über die nächsten Schritte! Z.B. darüber, dass Sie mit jemandem sprechen müssen, um es zu schützen. Versprechen Sie nichts, was Sie nicht halten können!
Konfrontieren Sie nicht vorschnell Mütter oder Eltern!
Ziehen Sie andere Personen (Jugendabteilung, einschlägige Beratungsstelle) bei, um nicht selbst allein zu sein und eine gemeinsame Planung der nächsten Schritte zu machen.

"Die vorrangige Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist nicht zu beweisen, ob tatsächlich Missbrauch oder ein anderes Problem vorliegt, sondern für das Thema offen zu sein und die Vertrauensbasis gegenüber dem Kind zu stärken.

Wenn ein Mädchen oder Junge Signale in Richtung einer bestimmten Lehrkraft sendet, so bedeutet dies, dass das Kind diese Person als Vertrauensperson ausgewählt hat. Wir möchten Sie ermutigen, diesem Vertrauen gerecht zu werden, dies aber nicht allein, sondern - wie beschrieben - im Rückgriff auf das jeweils vorhandene regionale Hilfenetz."

Es gibt in vielen Regionen einschlägige Beratungsstellen. Diese sind alle im "Kapitel Hilfe, Unterstützung, Institutionen" angeführt. Es soll an dieser Stelle noch speziell auf die Angebote der Schulpsychologie/Bildungsberatung, der Kinder- Und Jugendanwaltschaft und der Fachstelle für Gewaltprävention hingewiesen werden.

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29. April 2011